„Krankengymnastik an Geräten“ ist gleichbedeutend mit der „Medizinischen Trainingstherapie“ und wird als Begriff in ärztlichen Verordnungen verwendet. Mit dieser Angabe auf einem Rezept kann die Trainingstherapie mit Krankenkassen abgerechnet werden. Genaue Informationen zur Organisation und den Inhalten finden Sie unter „Leistungen“ und „Medizinische Trainingstherapie“.