Im Falle einer ärztlichen Verordnung dürfen wir nur zu Ihnen kommen, wenn Ihr Arzt auf dem Rezept „Hausbesuch ja“ angekreuzt hat. Andernfalls muss die Therapie in den Praxisräumen stattfinden. Bei schwerwiegenden Erkrankungen kann der Arzt möglicherweise „außerhalb des Regelfalls“ verordnen und Sie dadurch die Behandlung dauerhaft erhalten.
Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen, fällt zusätzlich eine Fahrtpauschale an.