Um Gesundheitsmaßnahmen in den Betrieben zu fördern, hat der Staat einen Steuerbonus eingerichtet. Danach darf ein Arbeitgeber jährlich maximal 500€ pro Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitslohn an Leistungen bzw. Zuschüssen zur Gesundheitsförderung lohnsteuerfrei zuwenden. Diese Leistungen müssen nach § 20, §20a SGB V von einem qualifizierten Anbieter durchgeführt werden und bestimmte Zielsetzungen und Inhalte abdecken.
Fundstelle: §3 Nr. 34 EStG, Jahressteuergesetz 2009; BGBI I 2008, 2794
Je nach Zielsetzung wäre es z.B. möglich, einen einmaligen Vortrag, eine Vortragsreihe oder meist sinnvoller, eine Kursreihe über 10 -12 Einheiten mit praktischen Inhalten zu veranstalten. Die gesetzliche Krankenkasse eines jeden Teilnehmers fördert diese Kurse mit einem Zuschuss von ca. 75%.